Lasst uns mit geschlungnen Händen
Brüder, diese Arbeit enden
unter frohem Jubelschall
Es umschlinge diese Kette
so wie diese heilige Stätte
auch den ganzen Erdenball
Lasst uns unter frohem Singen
vollen Dank dem Schöpfer bringen
dessen Allmacht uns erfreut
Seht die Weihe ist vollendet
war‘ doch auch das Werk geendet
welches unsere Herzen weiht
Text: vermutlich Schikaneder
Musik: Johann Holtzer, Klaviermeister aus Korneuburg, Logenbruder von Wolfgang Amadeus Mozart, dem das Lied zumeist zugeschrieben wurde.
Parodien, Versionen und Variationen: Die Melodie des später sehr bekannten und viel gesungenen Freimaurerliedes „Brüder reicht die Hand zum Bunde“ war einer Teilauflage von Mozarts letztem vollendeten Werk, der Freimaurerkantate (KV 623), beigelegt, die am 14. November 1792 in Wien im Druck erschien. Der Originaltext des „Kettenliedes“ beziehungsweise „Bundesliedes“ oder „Weiheliedes“ (KV 623a) stammt vermutlich von Schikaneder. Die Melodie selbst
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CDs und Bücher mit Lasst uns mit geschlungnen Händen (Freimaurerlied):
"Lasst uns mit geschlungnen Händen (Freimaurerlied)" wird auf diese Melodie gesungen:
Anmerkungen zu "Lasst uns mit geschlungnen Händen (Freimaurerlied)"
Johann Holzer war Mitglied der Wiener Freimaurerloge „Zur wahren Eintracht“, Mozart Mitglied der Freimaurerloge „Zur Wohltätigkeit“.
Dieses später sehr bekannte und viel gesungene Freimaurerlied war Mozarts letztem vollendeten Werk beigelegt, die Freimaurerkantate (KV 623), die am 14. November 1792 in Druck erschien. Das „Kettenlied“ beziehungsweise „Bundeslied“ oder „Weihelied“ (KV 623a) lehnt sich daran, dass die Freimaurer ihre Versammlungen damit beendeten, dass sie das Lied mit verschlungenen Händen als Zeichen ihrer Gemeinschaft sangen. Genau genommen lag das „Kettenlied“ sogar nur einem Teil der Gesamtauflage bei, die der k.k. privil. Buchdrucker Joseph Hraschansky in Wien heraus brachte.
1824 schrieb dann Johann Gottfried Hientzsch den heute bekannten Text „Brüder reicht die Hand zum Bunde“ auf diese Melodie. Hientzsch war Direktor der königlichen Blindenanstalten in Berlin.14
Quelle: Internationales Freimaurer-Lexikon von Eugen Lennhoff und Oskar Posner (1932)