Geschwister Scholl – AfD – Düsseldorf

Verweisen möchte ich in diesem Zusammenhang auch auf die Diskussion um den Neujahrsempfang der AfD-Fraktion im Augsburger Rathaus. Dort hatte die Stadt der AfD-Bundesvorsitzenden Frauke Petry zunächst Hausverbot erteilt und wollte auch die Veranstaltung verbieten. Die Stadt musste ihre Verbote dann aber nach einer erfolgreichen Klage der AfD zurücknehmen.

Gleichbehandlungsgrundsatz

Alle politischen Parteien sind nach Art. 3 Abs. 1 GG und § 5 Abs. 1 Satz 1 Parteiengesetz (PartG) grundsätzlich formal gleich zu behandeln: Wenn eine Kommune „den Parteien Einrichtungen zur Verfügung stellt oder andere öffentliche Leistungen gewährt, sollen alle Parteien gleich behandelt werden“ (§ 5 Abs. 1 Satz 1 PartG). Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt für alle Parteien, die nicht verboten sind.

Parteienprivileg

Politische Parteien haben einen aus dem Gleichheitssatz und dem Parteiengesetz abgeleiteten Anspruch, kommunale Einrichtungen zu nutzen. Alle nicht verbotenen Parteien genießen dieses Parteienprivileg.

Moralische Bewertung

Eine moralische Bewertung der Überlassung der Schul-Aula des Scholl-Gymnasiums mag sicherlich zu einem anderen Ergebnis kommen. Wie Sie den Medien entnehmen können, haben am Wochenende Bürgerinnen und Bürger, Lernende und Lehrende der Schule sowie Vertreterinnen und Vertreter der Düsseldorfer Politik – darunter auch Mitglieder der CDU-Ratsfraktion – gegen die Anmietung des Scholl-Gymnasiums öffentlich demonstriert. Mit ihrem Protest haben Bürgerschaft und Politik deutlich gemacht, dass Rechtspopulismus, Fremdenfeindlichkeit und Intoleranz in Düsseldorf gesellschaftlich keine Mehrheit haben.

Ich hoffe, Sie können die Hintergründe der städtischen Entscheidung rechtlich nachvollziehen, und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Christian Zaum, Geschäftsführer, CDU-Ratsfraktion Düsseldorf

+++++++++++++++++++++++++++++++++++

Meine Antwort vom 7. März 17:10 Uhr , bezüglich Überlassung der Aula des „Geschwister Scholl Gymnasiums“ an die AfD

Sehr geehrter Her Zaum!

Vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, die Entscheidung zu begründen. Ihr Argumentation ist aber m. E. nicht stichhaltig. Der AfD kann zwar kaum verwehrt werden, einen kommunalen Raum zu mieten. (Parteienprivilig). Sie hat aber nicht das Recht, auf einen bestimmten Raum, wie zb eine bestimmte Schule. „Anspruch auf Überlassung eines bestimmten Schulgebäudes§ besteht ausdrücklich nicht“, dieser Absatz in der Benutzungsordnung für Räume und Schulhöfe der Schulen der Landeshauptstadt Düsseldorf verstößt auch nicht gegen das Grundgesetz Artikel 3, der ja die politischen Ansichten von Menschen gleichberechtigt und nicht die von Parteien,

Liederzeit:
Schlagwort:

Volksmusik nach Themen

Jazz in Deutschland - Kriegserziehung im Kaiserreich - Kriegslieder - Lied und Erster Weltkrieg - Linktipps - Neuigkeiten - Volkslied-Forschung - Verschiedenes - Volksliedbücher - Volkslieder - Volksmusik Praxis -