Volkstümliche Lieder der Deutschen (Vorwort)
Franz Magnus Böhme (in: Volkstümliche Lieder der Deutschen, 1895 - Vorwort)
Das Volk als solches dichtet niemals, sondern immer nur ein Einzelner, die Andern aber nehmen das Gedicht auf, weil es ihrem Gefühl und Bildungskreise entspricht und gefällt, singen es nach, ändern daran, bis endlich niemand mehr weiß, wer der Verfasser ist, ein Einzelner kann auch nicht mehr als der wirkliche Verfasser gelten, da viele an dem ursprünglichen Texte oder Tone gearbeitet, weshalb man sagen darf: eine Vielheit (das Volk) hat es nach und nach verfaßt.
So nur ist Uhland zu verstehen, wenn, wenn er sagt: “ Es ist nicht bloße Redeform, daß Völker dichten. Der Drang, der den einzelnen Menschen inwohnt, ein geistiges Bild seines Wesens und seines Lebens zu geben, ist auch in ganzen Völkern wirksam. In diesem gemeinsamen Hervorbringen haftet der Begriff der Volkspoesie.“
Sollten als Volkslieder bloß diejenigen gelten, deren Verfasser man nicht kennt, so würden alle geistlichen Lieder ausgeschlossen, die das Volk doch auswendig singt, wenn sie auch im Gesangbuche stehen (z.B. Ein feste Burg (Luther) – Nun danket alle Gott (Rinckart). Gleichwohl haben viele Sammler (darunter auch Uhland) Luthers Lied unter die Volkslieder aufgenommen.
Volksmusik: Volksliedbücher
Liederzeit: 1871-1918: Deutsches Kaiserreich
Siehe dazu auch:
- Allgemeines Schweizer Liederbuch (Vorwort, 1828) ()
- Allgemeines Schweizer Liederbuch (Vorwort, 1833) ()
- Als der Großvater die Großmutter nahm (Auflage 1922) ()
- Die Bedeutung des Liedes für die Auswanderung (Auswandererlieder)
- Einleitung: Demokratische Volkslieder ()
- Geschichtliche Entwicklung der Heimathymnen ()
- Kinderlieder ()
- Ministerium stoppt Bundeswehr-Liederbuch ()
- Mitteilung über das niederdeutsche Volkslied „Burlala“ (=Peterlein) ()
- Neue Soldaten- und Marschlieder (1916) (Allgemein)
- Schlesische Volkslieder (1842): Vorwort ()
- Schlesische Volkslieder: Vorwort von Ernst Richter ()