Vorrede zu „Siebenbürgisch-Sächsische Volkslieder“

Friedrich-Wilhelm Schuster (in: Siebenbürgisch-Sächsische Volkslieder)

Nur wenig Worte sind es , die mir in dieser Vorrede zu sagen übrig bleiben, nachdem ,was zur Beleuchtung und Erläuterung des Textes und zur Erkenntnis der Tendenz meiner Arbeit dienen soll , seinen Platz in den Anmerkungen und in den Abhandlungen gefunden hat . Dass diese auch lesen wird , wer sich berufen fühlt , ein Urteil über das Buch abzugeben , darf ich billig erwarten .

Seit mehr als sechzehn Jahren sammle ich an dem, was nun hier doch nur in bescheidener Ausdehnung vorliegt. Wäre ich allseitiger unterstützt worden , die Sammlung könnte zwar stärker sein , aber , so wie ich nun das Terrain kenne , kaum um ein Bedeutendes ; nur die Gattungen der Segen – und Zauberformeln und etwa der Rätsel dürften vielleicht reichere Vermehrungen von der Zukunft erwarten ; neue Gattungen werden kaum mehr , auftauchen . Als ich den Plan zu der Sammlung zuerst fasste , hoffte ich nur auf noch geringeren Fund ; Sagen , Märchen und Volkslieder glaubte ich im Raume eines Bandes umfassen zu können . Bald ward ich gewahr , dass noch nicht so Vieles verloren sei , als ich gewähnt hatte , und dass gesondert werden müsse . Gleichstrebende Freunde nahmen mir einen Teil der Arbeit ab , zum großen Vorteil der Sache , der ich in solchem Umfange nicht einmal völlig gewachsen sein konnte . Wir teilten uns in die Aufgabe in der Weise, wie es die Vorrede zu Haltrich ‚ s Märchen bekennt .

Jeder der Freunde hat seitdem der übernommenen Pflicht genügt ; Müller ‚ s Sagen und Haltrich ‚ s Märchen sind seit Jahren in den Händen des Publikums ; mich drückte das Bewußtsein , noch in der Schuld zu sein , und fing bereits ‚ an mir die Arbeit zu verleiden . Indessen hat ihr die lange Zögerung schwerlich geschadet ; ich bin kühler , meine Pläne sind enger geworden , und Manches ist dadurch besonders von den Abhandlungen weggeblieben , was ohnehin nicht strenge hingehörte , und zu anderer Zeit an einem andern Orte mit mehr Berechtigung und in größerer Breite ausgeführt werden mag .

Auch so werden diese Abhandlungen noch manchen Widerspruch finden , und namentlich dürfte die zweite angefochten werden . Für wen es keine geschichtliche Erkenntnis gibt , als die aus Urkunden und speziell Schriftlichem geschöpft wird , der wird von vornherein leugnen , dass sich irgendwie historische Betrachtungen über die in meiner Sammlung enthaltenen sächsischen Volksdichtungen anstellen lassen ; er wird nicht mehr zugeben , als dass etwa jene Zauberformeln und Segen , die Teutsch aus Kirchenvisitationen entnommen , jedenfalls vor 1650 , Nro . 181 desselben vierten Buchs vor 1749 , das Zaidner Lied von Rakozi vor 1747 und der Bienensegen im vierten Buch wohl nicht nach dem 16 . Jahrhundert entstanden sein müsse , oder dass Türken und Tartaren nicht vor der großen Türkennot in unsere Kinderlieder gekommen , das Sprichwort „wat frôcht der wûlf nô de statuten“ nicht vor Abfassung der Statuten erfunden sein könne u . s . w .

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